Verursacher aufgepasst!
Jeder Eingriff in die Natur erfordert eine Kompensation. Unternehmen und Projektträger, die Flächen versiegeln oder Naturräume beanspruchen, sind verpflichtet, entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen oder Ersatzmaßnahmen bereitzustellen. Dabei gilt das Prinzip der räumlichen Nähe: Die Wiederherstellung von Natur muss idealerweise möglichst nah am Eingriffsort erfolgen, wobei die naturräumliche Gliederung Deutschlands zu berücksichtigen ist.
Projektträger und Verantwortliche müssen Ersatz- und Ausgleichsflächen nachweisen:
• nach dem Bundeswaldgesetz bzw. Landeswaldgesetzen, wenn Wald einem Projekt zum Opfer fällt und
• nach dem Bundesnaturschutzgesetz, wenn es zu allgemeinen Eingriffen in den Naturhaushalt kommt.
Zusätzlich können Unternehmen, die sich aktiv für Klimaschutz engagieren möchten, freiwillige Maßnahmen zur Aufforstung und Förderung der Biodiversität durchführen. Dies stärkt nicht nur ihre Nachhaltigkeitsstrategie, sondern zahlt auch auf ESG-Kriterien ein.
Der Umwelt zuliebe
Eingriff und Kompensation
ANSCHRIFT
JLW Holding AG
Lindhorst Aufforstung
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
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